Mindmapping kann eine interessante Möglicheit sein, Gedanken, Ideen und Projekte zu entwickeln und zu speichern.
Eine gute Open Source-Software hierzu ist Freemind.
Monthly Archive for Oktober, 2005
Ich habe seit ungefähr einem 3/4 Jahr einen Apple iBook. Ich sitze im Augenblick auf meinem Sofa und versuche Getting Things Done von David Allen zu verstehen und umzusetzen.
Das mache ich, indem ich meine Gedanken in mein iBook eingebe. Einer der Vorschläge von GTD ist, gute Hilfsmittel bei der Arbeit zu verwenden. “Funktion folgt der Form.” (P.258)
Dabei kommt mir das dringende Bedürfnis, eine Liebeserklärung an mein iBook abzugeben.
Es ist einfach schön. Ich arbeite einfach gerne damit. Ich gebe gerne dort etwas ein.
Ich nehme ihn überall hin mit.
Danke, Steve.
P.S. So denkt der Mann, kein Wunder, daß er Super-Computer baut.
Eine Möglichkeit, einen Prozeß zu finanzieren, ist, dies über einen sogenannten Prozeßfinanzierer zu tun. Hier gibt es Firmen wie Foris und auch einige Versicherer bieten diese Möglichkeit an.
Der Prozeßfinanzierer finanziert aber nicht jeden Prozeß, sondern nur solche mit hohem Streitwert. Die Werte sind unterschiedlich, bei Foris derzeit 200T€.
Der Prozessfinanzierer trägt das gesamte Risiko, erhält aber dafür eine Quote der Klageforderung, wenn der Prozeß gewonnen wird, beispielsweise 30 %. Praktisch wird damit die für Anwälte in Deutschland verbotene “quota litis” umgangen, also die zum Beispiel im angelsächsischen Bereich zulässige Regelung, daß der Anwalt im Falle des Gewinnens einen Teil des ausgeurteilten Betrages als Honorar erhält.
Die Prozeßfinanzierung setzt einen Vertrag mit dem Finanzierer voraus. Der Kunde kann einen Anwalt seiner Wahl beauftragen und ist in der Prozeßführung frei.
Wenn ein Anwalt für seinen Mandanten vor Gericht tätig wird, taucht automatisch die Frage der Honorierung des Anwaltes sowie der Zahlung der Gerichtskosten auf. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, daß auch Bürger, die einen Anwalt nicht oder nur sehr schwer selbst bezahlen können, vor Gericht nicht schutzlos sind und die sogenannte “Prozeßkostenhilfe ” eingeführt, früher “Armenrecht” genannt.
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Im Normalfall stelle ich den Antrag für Sie, indem ich mit der Klageschrift oder der Klagebeantwortung oder gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt im Prozeß einen Antrag an das Gericht richte.
Hierzu ist es erforderlich, daß ein bestimmtes Formular ausgefüllt und dem Gericht vorgelegt wird. Ich bin gerne bereit, dieses Formular mit Ihnen auszufüllen.
Es ist ferner erforderlich, Unterlagen vorzulegen, um nachzuweisen, daß Sie kein ausreichendes Einkommen haben, also zum Beispiel Lohnbescheinigungen, Sozialhilfebescheide, Rentenbescheide, Bescheide der Arbeitsagentur etc. sowie Unterlagen zur gezahlten Miete und sonstigen Belastungen.
Die Angaben müssen vollständig und richtig sein. Das Gericht kann eine eidesstattliche Versicherung verlangen. Falsche Angaben können also zu einem Strafverfahren wegen Betruges zum Nachteil der Gerichtskasse oder wegen falscher eidesstattlicher Versicherung führen.
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe setzt ferner voraus, daß die Klage bzw. die Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg haben. Dies bedeutet, daß das Gericht prüft, ob, juristisch gesehen, eine Chance besteht, daß Sie mit Ihrer Klage bzw. der Rechtsverteidigung gegen eine Klage Erfolg haben können.
Bejaht das Gericht auch die Erfolgsaussichten, wird Prozeßkostenhilfe gewährt.
Liegt Ihr Einkommen über bestimmten Sätzen, wird das Gericht die Zahlung von bestimmten Monatsraten anordnen. In diesem Fall besteht die Prozeßkostenhilfe also nur in einem Darlehen der Gerichtskasse.
Davon ist aber unberührt, daß im Falle des Unterliegens Ihr Gegner die Kosten zu tragen hat, so daß die Chance besteht, daß Sie nach Abschluß des Prozesses Ihre Zahlungen ganz oder teilweise zurückerstattet erhalten.
Sollten Sie dagegen den Prozeß verlieren, deckt die Prozeßkostenhilfe nicht die Kosten der Gegenseite ab, sondern nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Auch im Falle der Bewilligung von Pozeßkostenhilfe ist deshalb ein gewisses Risiko vorhanden.
Bei schwerwiegenden Straftaten, aber auch nur dort, bestellt das Gericht einen sogenannten “Pflichtverteidiger”. Der Wortbestandteil “Pflicht” bezieht sich darauf, daß es sich um einen Fall der “notwendigen Verteidigung” handeln muß, nicht, daß der Anwalt gezwungen wird, zu verteidigen.
Viele Anwälte sind an diesen Fällen nicht interessiert, weil die Entlohnung durch die Gerichtskasse nicht besonders gut ist, vor allem in umfangreichen Verfahren. Es gibt allerdings die Möglichkeit, daß der Angeklagte das Honorar seines Anwaltes in gewissem Umfang “aufbessert”.
Der Angeklagte kann einen Verteidiger seiner Wahl bestimmen, nur wenn er keinen bestimmten Verteidiger benennt, wird einer vom Gericht ausgesucht.
In Strafverfahren gibt es häufig keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung. Zum Beispiel sind alle Straftaten, die vorsätzlich (“mit Absicht”) begangen werden, nicht versicherbar. So ist im wesentlichen nur der straßenverkehrsrechtliche Bereich durch Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.
Die Pflichtverteidigung bedeutet nur, daß die Gerichtskasse die Anwaltskosten zunächst einmal übernimmt, diese aber nach Abschluß des Verfahrens im Falle einer Verurteilung dann trotzdem in Rechnung stellt.
Im Gegensatz zu dem, was Ihnen Ihr Versicherungsvertreter möglicherweise erzählt hat, decken Rechtsschutzversicherungen keinesfalls alle Rechtsgebiete und alle Rechtsstreitigkeiten ab. So sind zum Beispiel vorsätzliche Straftaten nicht versichert. Im Familien-und Erbrecht ist nur eine Beratung versichert.
Es ist deshalb im Einzelfall zu prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage gibt.
Ihre Rechtsschutzversicherung deckt, sobald Deckungszusage erteilt worden ist, sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten vollständig ab. Dies gilt auch für eventuelle Ansprüche des Prozeßgegners.
Heute ein sehr interessanter und gedankenreicher, ganzseitiger Artikel in der FAZ: “Angst in Deutschland” von Guy Kirsch.
These: Die Angst der Deutschen wird verursacht durch eine politische Ordnung, die dem einzelnen kaum noch die Möglichkeit gibt, seine Lage aus eigener Kraft zu bessern.
Der Artikel findet sich auch bei der FAZ unter FAZ-Texte, ist aber kostenpflichtig.