Monthly Archive for Januar, 2007

Hängeregistratur-warum eigentlich?

Das Zeitalter der Hängeregistratur ist vorbei-besser, es hätte nie begonnen

Wenn ich es richtig sehe, gibt es eigentlich kaum noch eine Kanzlei in Deutschland, die nicht mit Hängeregistraturen arbeitet, für den Laien: mit Akten, die in Aktenschränken hängend aufbewahrt werden. Die Beliebtheit dieses Systems ist in meinen Augen schwer zu erklären.

Ich arbeite anders: Ich benutze Regale und handelsübliche Ordner in verschiedenen Breiten.

Die Vorteile liegen auf der Hand:
Ordner sind wesentlich preiswerter als Hängeregister-Akten, häufig gibt es Ordner für unter einem Euro. Ebay gibt es auch noch, ich habe mir über Ebay schmale Ordner (ungefähr 4 cm Rückenbreite) besorgt, die sonst erheblich teurer sind.
Ordner haben den Vorteil, dass von vorneherein genügend Platz zur Verrfügung steht, das Phänomen der”fast patzenden Akte”tritt nicht auf. Das Anlegen der Akte geht wesentlich schneller ud unkomplizierter und der wichtigste Vorteil: mit Ordnern ist eine “Haufenbildung” nicht möglich!
Regale sind erheblich billiger als Rängeregister-Schränke, nutzen wie diese nicht so schnell ab, sind leichter zu transportieren und können auch für andere Zwecke verwandt werden. Sie nehmen auch nicht viel Platz ein, allenfalls braucht man mehr Platz an der Wand bei dafür geringerer Tiefe.
Der einzige “Nachteil” der Regalregistratur ist, dass man die Ordner nicht mit den Wiedervorlage-Systemen versehen kann, die es für Hängeregister gibt. *
Meines Erachtens ist das aber tatsächlich ein Vorteil, denn diese Systeme sind eine organisatorische Katastrophe und einer der Gründe dafür, dass in Praxen die Akten häufig nicht im Schrank sind, wo sie hingehören, sondern irgendwo in der Praxis, wo sie dann regelmäßig mit großem Engagement des Personals gesucht werden. Es ist meines Erachtens dummes Zeug, Akten, nur weil ein halbes Jahr um ist, aus dem Schrank zu holen.
Das System führt insgesamt zu viel zu häufigen Vorlagen der Akten und damit zu Überlastung und sinnlosen Beschäftigung des Personals, zur “Haufenbildung” bei den Akten usw.
Also: weg mit den Hängeregistraturen, es ist organisatorisches Teufelszeug!

*(Einfacher ist es, Wiedervorlagen schriftlich im Kalender zu notieren. Dies mache ich (außer bei wichtigen Fristen natürlich) fast nie und nur dann, wenn nicht sicher ist, dass nicht sowieso früher oder später ein Eingang in der Akte kommt. Beispiel: Schreibe ich dem Mandanten mit der Bitte um Rücksprache und seiner Rechtsschutzversicherung, weiß ich, dass sich jedenfalls einer von beiden melden wird: da brauche ich keine Frist zu notieren.)

15 Rules for Clients

Ich habe mal wieder was Interessantes gefunden: 15 Regeln für Mandanten- allerdings auf Englisch, lesens-und bedenkenswert.
Fairerweise gibt es auch 15 Tips für Anwälte.

Notebook 2

Ich verwende das Programm NoteBook weiterhin häufig und gern. Beispiel: Für eine Beschwerdebegründung habe ich die Rechtsprechung des BGH gesichtet. Die Urteile habe ich von der BGH Homepage als pdf heruntergeladen. (Ein Vorteil von apple: mit Spotlight ist es kein Problem, Entscheidungen auf den Rechner problemlos wiederzufinden.)
Die entscheidenden Passagen habe ich dann nach Notebook herüberkopiert, praktisch und übersichtlich.
So eine Idee von mir ist es, mit Notebook ganze Schriftsätze zu machen. Sie würden jedenfalls sehr übersichtlich, man hätte einen Index und eine Inhaltsübersicht. Es fehlen natürlich Formatierungsmöglichkeiten, das ganze wäre auch im Aufbau sehr ungewöhnlich: ich muß mal darüber nachdenken und herumprobieren.

iListen von macspeech

Ich schreibe diesen Beitrag mit iListen von macspeech.

Das Ergebnis:
Währenddik Diktierenativ gut bel gelingtt die Sur Softwarebst eine Unverschämtheit. Ich würde gerne den Typen me bei macspeeche derlaubt hat, ddiese Software auf denrkt zu bringen, erschießen.

Es kann doch nicht wahr sein, daß ein Text, der korrigiert wurde, da damite Software weiter die Stimme des d Diktierendenernt, nach dieser Korrektur derartig zerfetzt ist, da man sie noch mal neu schreibenmuß.
Wer eine solche Software auf den Markt bringt und weiter verkauft, verdiente es, pleite zu gehen.
Der einzige wirkliche Wettbewerbsnachteil, den der Mac hat, ist, das eine gute Spracherkennungssoftware fehlt.

Home Office Lawyer

Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie viel anders, differenzierter und spannender die amerikanische Anwalts Szene ist. Ein Vertreter hiervon ist der Home Office Lawyer.
Es handelt sich um ein Blog, das von einem Anwalt, der von zuhause aus arbeitet, gestaltet wird. Das gibt es auch in Deutschland. Der Unterschied ist, daß man in Amerika dazu steht. Außerdem besteht natürlich die Möglichkeit, die Ersparnisse die man dadurch hat, an den Kunden weiterzugeben.
Außerdem beschäftigt sich das Blog mit der Nutzung von Apple Computern. Auch hier ist interessant zu sehen, dass amerikanische Anwälte keine Probleme im Kontakt mit Computern und Software haben. Es werden handelsübliche Softwareprodukte benutzt und offenbar wenige Spezialprogramme.

Kluger Rat für Selbständige

Ich bin ja nun seit einigen Jahrzehnten selbständig, aber die hier aufgeführten Ratschläge
von Seth Godin sind sinnvoll und richtig.
Noch mehr guten Rat gibt es hier.

Notebook

Auf Home Offive Lawyer einen Hinweis auf eine interessante Software gefunden, Notebook.

Es handelt sich um einen Outliner (eine meines Erachtens unterschätzte Programmkategorie, ich benutze Omni Outliner).
Notebook geht einen Schritt weiter, es benutzt eine Notizbuch-Metapher für den Outliner. Es legt automatisch Indexe an. Man kann Texte, Bilder, Links einfügen.
Interessant ist auch, dass die Software ausdrücklich als ein Programm für Anwälte empfohlen wird.
Ich habe sofort eine 30-Tage-Demo heruntergeladen und werde weiter berichten. Die Anfänge sind vielversprechend.